Preise

Erstattung gesetzliche Krankenkassen

Alle Kurse sind von den Krankenkassen zertifiziert. Bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 8 von 10 Kurseinheiten) erstatten viele gesetzliche Krankenkassen bis zu zweimal pro Kalenderjahr 80 % der Kursgebühr. Mit * versehene Angebote sind nicht erstattungsfähig!

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse über die Modalitäten! Ein Quereinstieg in laufende Kurse ist auf Anfrage möglich!

Anmeldung über das Kontaktformular,

Mit Erhalt der Anmeldebescheinigung ist die Anmeldung verbindlich. Am Kursende erhalten sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse, in die Sie Ihre Daten eintragen und bei der Kasse einreichen.

Bei mehr als zweimaligem Fehlen müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse verhandeln, ob dennoch eine Erstattung gewährt wird.